Die Englische Limited als Alternative zur GmbH

Die englische Limited ist eine Personengesellschaft. Die überwiegende Zahl der Limited-Gesellschaften werden in der Form der Private Limited Company by Shares gegründet. Anders als im deutschen Recht, wo Personengesellschafter stets in voller Höhe die Haftung übernehmen müssen ist es hier möglich, die Haftungsrisiken zu begrenzen oder gänzlich auszuschließen.

Seit die Grenzen in Europa zunehmend verschwinden ist es auch in Deutschland möglich, eine derartige Gesellschaft zu gründen. Vor allem deutsche Unternehmer greifen gern hierauf zurück, denn die Gesellschaftsform bietet ebenso wie die GmbH eine beschränkte Haftung für Gesellschafter, die Zeit der Gründung sowie der Mittelaufwand hierfür ist jedoch deutlich niedriger. Eine gesetzliche Mindesteinlage ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, bereits zwei Pfund sind für die Gründung ausreichend.

Die englische Limited hat also zahlreiche Vorteile. Einer der Vorteile ist die kurze Gründungszeit, die selten mehr als 14 Tage in Anspruch nimmt. Eine Schnellgründung ist oft sogar binnen 24 Stunden möglich. Um den Zeitaufwand weiter zu begrenzen, kann die Gründung von Deutschland aus erfolgen. Somit entfällt eine Reise nach England, auch die Anonymität des Gründers bleibt in vollem Umfang erhalten.

Auch die Kosten für die Gründung einer englischen Limited sind sehr niedrig. So ist kein Notarbesuch für die Gründung zwingend, die Eintragungs- und Registrierungskosten sind gering. Gleichzeitig sind die Unternehmenssteuern in Großbritannien sehr niedrig, so dass bei richtiger Konstruktion eine legale Steuerminderung erreicht werden kann. Auch die Buchführung ist deutlich freier als in Deutschland, weiterhin gibt es zahlreiche verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten, die in Deutschland in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt wurden.

Um das Unternehmen im englischen Handelsregister anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen verfolgt werden. Es muss zum einen eine natürliche oder eine juristische Person zum Director ernannt werden. Gleiches gilt für den Secretary. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für diese Posten einen so genannten Treuhänder einzusetzen. Um den eigenen Verdienst abzusichern, wird ein Treuhändervertrag geschlossen, der unter anderem auch den Ausschluss der Haftung für den Treuhänder enthält.

In Großbritannien wird zudem eine Büroadresse benötigt, entsprechende Adressen sind vielfältig verfügbar. Die Satzung des Unternehmens (Memorandum) sowie der Gesellschaftervertrag (Articles) müssen weiterhin zusammen mit den bezeugten Anmeldeformularen eingereicht werden.

Nach erfolgter Gründung fordert das Handelsregister ein Annual Return. Je nachdem, wie hoch der Umsatz war, muss zudem eine Bilanz eingereicht werden. Das Internet bietet mittlerweile zahlreiche verschiedene Hilfestellungen zur Gründung einer englischen Limited. Diese Services reichen von der eigentlichen Gründung bis hin zur Beantwortung der wichtigsten Fragen.

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